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   ArbG Köln, 12.02.2014 - 3 Ca 1552/13   

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https://dejure.org/2014,63655
ArbG Köln, 12.02.2014 - 3 Ca 1552/13 (https://dejure.org/2014,63655)
ArbG Köln, Entscheidung vom 12.02.2014 - 3 Ca 1552/13 (https://dejure.org/2014,63655)
ArbG Köln, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - 3 Ca 1552/13 (https://dejure.org/2014,63655)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07

    Betriebsrentenanpassung - Sicherheitsleistung nach § 303 AktG - Ausgliederung von

    Auszug aus ArbG Köln, 12.02.2014 - 3 Ca 1552/13
    Dies folgte daraus, dass ein solcher Beherrschung- und Ergebnisabführungsvertrag nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt (BAG 26.05.2009 - 3 AZR 369/07 - zitiert nach Juris mit weiteren Nachweisen), ohne weitere Voraussetzungen einen Berechnungsdurchgriff rechtfertigt.

    Das Bundesarbeitsgericht begründet diese Kapitalausstattungspflicht bei Beendigung eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages zutreffend mit der ausgliederungsähnlichen Situation, in die die Tochtergesellschaft durch diese Aufhebung gerät (BAG 26.05.2009 - 3 AZR 369/07 - zitiert nach juris mit weiteren Nachweisen).

    Insbesondere ist nichts dafür ersichtlich, dass die XXXXX schon bei Abschluss des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages zu einer Anpassung der Betriebsrenten nicht mehr in der Lage war (vgl. zu dieser Ausnahme BAG 26.05.2009 - 3 AZR 369/07 - zitiert nach juris), Die heutige wirtschaftliche Lage der bzw. der Beklagten ist vielmehr dadurch geprägt, dass sie während der Geltungsdauer des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages in eine Rentnergesellschaft umgewandelt worden ist.

  • LAG Köln, 12.06.2013 - 3 Sa 815/12

    Unzureichende Ausstattung einer Rentnergesellschaft und Schadenersatzansprüche

    Auszug aus ArbG Köln, 12.02.2014 - 3 Ca 1552/13
    Für die Leistung zum Schadenersatz wegen einer Vertragspflichtverletzung gelten die Grenzen des § 16 BetrAVG weder unmittelbar noch entsprechend (LAG 12.06.2013 - 3 Sa 815/12 - zitiert nach juris).

    Die Kammer schließt sich insoweit der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12.06.2013 (LAG 12.06,2013 - 3 Sa 815/12) an, die auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.06.2011 (BAG 28.06.2011 - 3 AZR 859/09 - zitiert nach juris) Bezug genommen hat.

  • BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 358/06

    Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten

    Auszug aus ArbG Köln, 12.02.2014 - 3 Ca 1552/13
    Nach Auffassung der Kammer kann hierfür offen bleiben, ob der vorliegende Fall entsprechend den Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 11.03.2008 - 3 AZR 358/06 - zu bewerten ist (so LAG Köln - 3 Sa 815712 - zitiert nach juris).
  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 859/09

    Betriebsrentenanpassung - Verbraucherpreisindex - Zinsen

    Auszug aus ArbG Köln, 12.02.2014 - 3 Ca 1552/13
    Die Kammer schließt sich insoweit der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12.06.2013 (LAG 12.06,2013 - 3 Sa 815/12) an, die auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.06.2011 (BAG 28.06.2011 - 3 AZR 859/09 - zitiert nach juris) Bezug genommen hat.
  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 638/10

    Anpassung der Betriebsrente - Berechnungsdurchgriff

    Auszug aus ArbG Köln, 12.02.2014 - 3 Ca 1552/13
    Diese Voraussetzungen sind vorliegend nicht gegeben, insbesondere ist die Beklagte nicht von insolvent bedroht (BAG 15.01.2013 - 3 AZR 638/10 - zitiert nach Juris).
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